Auf Nummer Sicher gehen
Zur Vermeidung von Hygienerisiken in Trinkwasser-Installationen müssen Anlagen zur Verteilung von Trinkwasser gemäß § 17 (1) Trinkwasserverordnung mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) geplant, erbaut und betrieben werden. Zur Umsetzung dieser Hygienerichtlinie wird die HTA der Trinkwasser-Installation durchgeführt. Dadurch lassen sich mikrobiologische und chemisch-physikalische Risiken in einer Trinkwasser-Installation frühzeitig erkennen, so dass mögliche Schäden und Verkeimungen in Trinkwassersystemen vermieden werden können.
Neben der TrinkwV von 2001 sind die VDI 6023, das DVGW Arbeitsblatt W 551, W 553 und die DIN EN 1717 zu berücksichtigen. Wichtig für den Betreiber ist die Einhaltung der a.a.R.d.T. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Verordnungen, DIN-Vorschriften, DVGW Arbeitsblätter und Hygienevorschriften. Wesentliche Voraussetzung für eine hygienisch technische Anlagenbeurteilung ist eine Ortsbesichtigung als Bestandteil der Ursachenaufklärung. Die HTA ist durch einen hygienisch-technischen Sachverständigen durchzuführen.
CHRISTIAN KNIELE
Dipl.-Ing.(FH)
Zert. Sachverständiger VDI/DVGW 6023 Kategorie A
Zert. Probenehmer Trinkwasser
Dozent Handwerkskammer für Schwaben
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