Wir entwickeln innovative Trinkwasserhygiene-Konzepte für einen hygienisch sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen und begleiten Sie auf Wunsch durch alle Maßnahmen von den Probenahmen bis hin zur Kommunikation mit dem Gesundheitsamt und der rechtssicheren Dokumentation. Es gibt die Möglichkeit der Nutzung der Öffnungsklausel des Arbeitsblattes W551 der Trinkwasserverordnung. Somit können Anlagen mit niedrigeren Trinkwassertemperaturen als 55 °C betrieben werden und gleichzeitig Energie gespart und Hygiene gewährleistet werden.