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CHRISTIAN KNIELE

Dipl.-Ing.(FH)
Zert. Sachverständiger VDI/DVGW 6023
Kategorie A
Zert. Probenehmer Trinkwasser
Dozent Handwerkskammer für Schwaben

Telefon: +49 (0) 821 430 61 51
Fax: +49 (0) 821 430 91 08
E-Mail: ck@ck-ig.de

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Wer A sagt, muss auch B sagen                                                           

Die Bauabnahme für neu errichtete Trinkwasser-Installationen ergibt sich aus der Anforderung aus der Trinkwasserverordnung und ist grundsätzlich für in Betrieb zu nehmende Trinkwasseranlagen durchzuführen.

Diese beinhaltet nach VDI/DVGW 6023 folgende Anforderungen:
• Wesentliche Voraussetzung für die Bauabnahme ist eine Objektbesichtigung durch einen zertifizierten Sachverständigen.
• Dokumentenüberprüfung von Protokollen und Bestandsunterlagen zur Trinkwasseranlage.
• Mikrobiologische Überprüfung des Befüllwassers der Trinkwasseranlage nach den Vorgaben der Regel VDI/DVGW 6023.

Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion festgestellte hygienisch-technische Mängel an der Trinkwasseranlage sind vor dem erstmaligen Befüllen der Trinkwasser-Installation zu beseitigen. Dabei muss unmittelbar nach dem Befüllen der Trinkwasser-Installation zum Nachweis der einwandfreien Trinkwasserqualität an repräsentativen Entnahmestellen eine mikrobiologische Überprüfung des Trinkwassers nach dem Regelwerk VDI/DVGW 6023 erfolgen.

EXPERTISE/GUTACHTEN – TRINKWASSERMANAGEMENT

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Risikomanagement

"Auf Nummer Sicher gehen"

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Risikoabschätzungen

"Nicht PI mal Daumen"

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Hygiene-Trinkwasser-Inspektionen

"Wasserauge sei wachsam"

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Bauabnahme

"Wer A sagt, muss auch B sagen"

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Probenahmestellen

"Kein X für ein U vormachen"

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