Nicht PI mal Daumen
Eine RA (Risikoabschätzung – ehemals Gefährdungsanalyse) nach TrinkwV ist die systemische Ermittlung von Gefährdungen der menschlichen Gesundheit. Hierbei geht es im Wesentlichen darum aufzuzeigen, an welchen Stellen die Trinkwasser-Installation nicht den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entspricht und ein fehlerhafter Betrieb dazu führt, dass das abgegebene Trinkwasser zu einer Gefährdung für die Verbraucher führen kann. Grundlage für die Bewertung sind die Anforderungen der TrinkwV sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Eine RA muss bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (Legionella spec.) für die gesamte Trinkwasser-Installation durchgeführt werden.
Wesentliche Voraussetzung für eine RA ist eine Ortsbesichtigung als Bestandteil der Ursachenaufklärung. Die Ortsbesichtigung als Inspektion ist durch einen unabhängigen hygienisch-technischen Sachverständigen durchzuführen, der weder an Planung, dem Bau oder Betrieb der Trinkwasserinstallation selbst beteiligt ist oder war.
Mit der Neuregelung der Vorgaben der TrinkwV werden die Pflichten des Betreibers (sogenannter UsI) bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen festgelegt. Dabei ist gem. § 51 TrinkwV die Erstellung einer RA ab einem Wert von 100 KBE/100 ml gesetzlich zwingend durchzuführen. Neben der novellierten TrinkwV von 2023 sind die VDI 6023, das DVGW Arbeitsblatt W 551, W 553 und die DIN EN 1717 zu berücksichtigen. Wichtig für den UsI ist die Einhaltung der allgemein anerkannten technischen Regeln. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Verordnungen, DIN-Vorschriften, DVGW Arbeitsblätter und Hygienevorschriften.
CHRISTIAN KNIELE
Dipl.-Ing.(FH)
Zert. Sachverständiger VDI/DVGW 6023
Kategorie A
Zert. Probenehmer Trinkwasser
Dozent Handwerkskammer für Schwaben
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